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balifreeway
14.04.2007, 10:22
Hallo Ihr Lieben


eine Freundin von mir möchte dieses Jahr von Jakarta nach Deutschland kommen.
Wielange kann sie bleiben?Sie war letztes jahr schonmal für 3 Monate hier,
Ist es richtig das sie beim zweiten Besuch ein halbes Jahr bleiben kann?
Kennt jemand möglichkeiten,ausser Heirat,das sie hier leben kann?



Vielen Dank und viele Grüsse


Matthias

Tom
14.04.2007, 10:49
Hallo Matthias,

a) auch der zweite Aufenthalt ist maximal drei Monate!

b) länger in Deutschland leben:

=> Arbeit
=> Studium
=> Fortbildung / Ausbildung
=> Hochzeit

Gruß aus Surabaya

Tom

balifreeway
15.04.2007, 11:01
Hallo Tom

danke für die schnelle Antwort.


Weiss jemand wie es mit einer Arbeitsgenehmigung aussieht?

Webadmin
15.04.2007, 11:20
Hallo Balifreeway,

um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man schon mit einem deutschen Bundesbürger verheiratet sein. Aber dann erhält man - nach einer Prüfung der Kenntnisse der dt. Sprache - auch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung.

Anders sieht es aus, wenn z.B. Familienangehörige des Einreisenden in Deutschland einen Betrieb haben und nachweisen können, dass eine offene Stelle nicht durch Deutsche besetzt werden kann (ich denke da z.B. an Spezialitätenrestaurants etc.).

Selbst Asylsuchende erhalten in Deutschland keine Arbeitserlaubnis.

Andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

Grüße
Gregor

Tom
15.04.2007, 17:01
Hi,
Original von balifreeway
Hallo Tom

danke für die schnelle Antwort.


bitte

Original von balifreeway
Weiss jemand wie es mit einer Arbeitsgenehmigung aussieht?

wenn man eine sehr hohe Qualifikation inne hat - und zufällig von einer deutschen Firma genau eine derartige Position frei ist und man in Deutschland keinen geeigneten Arbeitnehmer gefunden hat für diese Position, dann ist es durchaus möglich eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Also : Arbeitsgenehmigung ist nicht an eine Heirat mit einem Deutschen (rechtlich gesehen sind EU-Mitglieder dem Deutschen ja gleichgestellt) gebunden!

Aufenthaltsgenehmigung: laut meinen Kenntnisstand ist es so: der Indonesische Staatsangehörige bekommt nach der Hochzeit (in ID: mit Legalisierung der Hochzeitspapiere durch die Botschaft) ein Visum zur Familienzusammenführung, welches nach Einreise in eine befristet Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre umgeschrieben wird (fristen beachten!). Nach Ablauf dieser drei Jahre wird geprüft ob die Ehe noch besteht, etc. und dann wird entschieden ob man nochmals drei Jahre befristet gibt oder eben unbefristet (wenn z. B. Deutschkenntnisse vorhanden sind). Das nur mal am Rande erwähnt.

ICh hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Gruß aus Surabaya

Tom