Hallo Balifreeway,
um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man schon mit einem deutschen Bundesbürger verheiratet sein. Aber dann erhält man - nach einer Prüfung der Kenntnisse der dt. Sprache - auch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung.
Anders sieht es aus, wenn z.B. Familienangehörige des Einreisenden in Deutschland einen Betrieb haben und nachweisen können, dass eine offene Stelle nicht durch Deutsche besetzt werden kann (ich denke da z.B. an Spezialitätenrestaurants etc.).
Selbst Asylsuchende erhalten in Deutschland keine Arbeitserlaubnis.
Andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
Grüße
Gregor
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