Hi zusammen,
also nochmals: es gibt zwei verschiedene Formen von CV's. Man spricht hier (besser mein Notar) von einer CV kecil und einer CV besar. Also im einen die kleine CV und im anderen die große CV. Mit der großen CV stellt es laut meinen Notar (Auskunft ist von Mai diesen Jahres) kein Problem dar bis zu zwei Arbeitserlaubnisse für Ausländer zu beantragen. Mit der kleinen ist es seit ca. letztes Jahr November nicht mehr möglich einen entsprechenden Eintrag einzureichen.
Aber: da triggerhappy ja für eine Firma in Indonesien arbeiten möchte, muss diese Firma sich eigentlich über die aktuelle Situation in Indoniesen erkundigen. Es hat sich offenbar doch einiges geändert in diesen Bezug zu vor vier Jahren geändert!!! Also @triggerhappy: entweder der Firma auf den Fuss treten und selbst mal bei Firmen nachfragen, die das machen und über aktuelle Infos verfügen sollten (tja, das wird Geld kosten) oder eben hier mal nähere Infos geben und hoffen dass jemand genau für deinen Fall die Infos zusammenträgt.
Gruß aus Surabaya
Tom
|