Bali Board - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ehegattennachzug
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Alt 10.09.2007, 15:42   #28
Mahalo
Haudegen
 
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Mahalo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Heut habe ich die Mitteilung von der Botschaft in Jakarta bekommen.
Das Gesetz ist seid dem 27.08.2007 in Kraft.
Das heisst , ein Visa zur Familienzusammenführung wird nur noch genehmigt bei Nachweiß der Prüfung A1 vom Goetheinstitut. Zudem wird bei Visaantragstellung die Fähigkeit sich deutsch zu verständigen auch überprüft.
Der Migrationskurs in Deutschland ( 630 Stunden ) ist trotzdem zu besuchen, eine Außnahme dazu bietet die Möglichkeit den Nachweiß B1 des Goetheinstitut zu erbringen. Dies sowohl bei Visaantragstellung als auch bei der zuständigen Außländerbehörde in Deutschland.
Anbei die Kopie des Datenblatts von der Deutschen Botschaft.
Quelle: Deutsche Botschaft in Jakarta
Am 28.08.2007ist ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der
Europäischen Union (Richtlinienumsetzungsgesetz) in Kraft getreten, das die gesetzlichen
Bestimmungen zum *Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Ausländern* (§§ 28,30
AufenthG) neugefasst und durch weitere Zuzugsvoraussetzungen, insbesondere zum
Mindestalter und Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache ergänzt hat.
Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vor Antragstellung die
erforderlichen, einfachen Sprachkenntnisse anzueignen. Erst danach ist es sinnvoll einen
Visumsantrag zu stellen. Der Nachweis kann durch einen kurzen Sprachtest bei einem
Goethe-Institut in Indonesien erbracht werden.
Die Prüfungen finden jeweils am 4. Montag im Monat statt, die nächsten Prüfungstermine
sind also:
24.09.2007
22.10.2007
26.11.2007
17.12.2007 (Ausnahme: im Dez. findet die Prüfung wegen der Weihnachtsfeiertage am
3. Montag statt).
Die Prüfungsgebühr beträgt bis 31.12.2007:
Euro 40,- für externe Teilnehmer (das heißt, Teilnehmer, die keinen Kurs
beim Goethe-Institut besuchen)
Euro 30,- für interne Teilnehmer (das heißt Teilnehmer, die einen Sprachkurs
am Goethe-Institut besuchen).
Falls sich zu einem Prüfungstermin weniger als drei Teilnehmer anmelden, wird eine
Zusatzpauschale von
¼- pro Teilnehmer erhoben. Dadurch wird sichergestellt, dass die
Prüfungen auch dann durchführt werden können, wenn sich nur ein oder zwei Teilnehmer
angemeldet haben.
Ab 01.01.2008 beträgt die Prüfungsgebühr:
Euro 50,- für externe Teilnehmer
Euro 40,- für interne Teilnehmer
Falls sich zu einem Prüfungstermin weniger als drei Teilnehmer anmelden, wird eine
Zusatzpauschale von
¼- pro Teilnehmer erhoben.
Die Prüfungsgebühren sind in Euro festgelegt und werden bei der Anmeldung in IDR
umgerechnet.
Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im
Sprachkurssekretariat des GI erfolgen (für den Oktobertermin wegen der
Lebaranschließungszeit spätestens am 10.10.07). Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung
bar zu entrichten oder auf das Bankkonto des Goethe-Instituts zu überweisen.
Es sind mindestens 80 bis 120 Stunden Deutschunterricht erforderlich, um diese Prüfung
erfolgreich ablegen zu können. Der Deutschunterricht muss nicht beim Goethe-Institut
genommen werden, das GI bereitet jedoch in regulären Kursen auf die Prüfung vor (Dauer: 5
Monate, 6 Unterrichtseinheiten pro Woche) und ist auch bereit, für diejenigen, die schneller
lernen wollen, Individual- und Kleingruppenkurse anzubieten. Bei entsprechender Nachfrage
könnte künftig auch ein besonderes Angebot zur Vorbereitung auf die Start Deutsch 1
Prüfung für diese Personengruppe gemacht werden.
Es wird zur Zeit geprüft, ob in Bandung und Surabaya genauso verfahren werden kann.
Die oben genannten Prüfungstermine werden in Kürze auch auf der Homepage des Goethe-
Instituts veröffentlicht.


So wie es aussieht bekommt das Goetheinstitut reichlich Arbeit!
__________________
Viele Grüße Mahalo

Arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten

Geändert von Mahalo (08.10.2007 um 15:25 Uhr).
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