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Alt 15.04.2007, 17:01   #5
Tom
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Beiträge: 379
Tom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,
Zitat:
Original von balifreeway
Hallo Tom

danke für die schnelle Antwort.
bitte

Zitat:
Original von balifreeway
Weiss jemand wie es mit einer Arbeitsgenehmigung aussieht?
wenn man eine sehr hohe Qualifikation inne hat - und zufällig von einer deutschen Firma genau eine derartige Position frei ist und man in Deutschland keinen geeigneten Arbeitnehmer gefunden hat für diese Position, dann ist es durchaus möglich eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Also : Arbeitsgenehmigung ist nicht an eine Heirat mit einem Deutschen (rechtlich gesehen sind EU-Mitglieder dem Deutschen ja gleichgestellt) gebunden!

Aufenthaltsgenehmigung: laut meinen Kenntnisstand ist es so: der Indonesische Staatsangehörige bekommt nach der Hochzeit (in ID: mit Legalisierung der Hochzeitspapiere durch die Botschaft) ein Visum zur Familienzusammenführung, welches nach Einreise in eine befristet Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre umgeschrieben wird (fristen beachten!). Nach Ablauf dieser drei Jahre wird geprüft ob die Ehe noch besteht, etc. und dann wird entschieden ob man nochmals drei Jahre befristet gibt oder eben unbefristet (wenn z. B. Deutschkenntnisse vorhanden sind). Das nur mal am Rande erwähnt.

ICh hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Gruß aus Surabaya

Tom
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