Hi Marc,
danke für das hochpushen des Beitrages. Den habe ich nämlich noch nicht gesehen. Sorry.
Das was triggerhappy will geht auch mit einer CV (vergleichbar mit der deutschen GBR). Mit einer CV sind angeblich nur zwei Ausländer in der Firma erlaubt, mit einer PT bis zu fünf, mit einer PT als vollwertige Aktiengesellschaft auf Antrag mehr, wenn ich mich da nicht täusche.
Bei der CV muss aber darauf geachtet werden, dass es eine große CV ist, ansonsten sind alle ausgestellten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung plötzlich nicht mehr gültig (hat sich Ende des letzten Jahres was geändert diesbezüglich).
Aber wie Marc schon sagte: man bräuchte noch weitere Infos, ansonsten wird es her nur so allgemeines blablabla. :-D
Gruß aus Surabaya
Tom
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