Hallo Tom,
na dann warten wir mal ab, ob (ich hoffe, die werte Person hat nicht "Nanti" gesagt - denn dieses Wort scheint seine Bedeutung in den vergangenen Jahren ein wenig gewandelt zu haben
). Meine Infos (von Bali Ide) sind da etwas deutlicher gewesen zu den CV's.
Aber ist schon interessant, wie "leise" die Änderungen vorgenommen wurden und wie flink und rigoros die Bestimmungen zu Handlungen geführt haben.
Was ich auch erstmalig vernommen habe, war die Info, dass beispielsweise im touristischen Bereich die private oder geschäftliche Vermietung von Bungalows erst ab 5 Schlafräumen/Wohneinheiten zulässig sei... - aber ich will ja auch nicht in diesen Bereich wechseln
Grüßle
Thomas