Arbeitsvisum und Aufenthaltsvisum in Bali ? - Bali Board
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Alt 28.02.2006, 14:53   #1
salma111
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Fragezeichen Arbeitsvisum und Aufenthaltsvisum in Bali ?

Ursprüngliche Nachricht von salma111

Hallo,

durch zahlreiche Homepage habe ich mich bereits schon durchgekämpft, aber es sind leider noch viele Lücken übriggeblieben ...

Arbeitsvisum:

Wenn man ein Arbeitsvisum in Bali bei einer Agentur oder in Frankfurt bei der indonesischen Botschaft beantragt, braucht man folgendes ...

6 Passbilder
Arbeitsvertrag oder Inhaberbescheinigung
Lebenslauf und Zeugnisse (wie bei uns einen Lebenslauf bei einer Bewerbung in einer Firma ? Und was für Zeugnisse ?)
Polizeiliches Führungszeugnis
Bürgschaft eines Indonesiers
1200 USD jährlich

Ist dann ein Jahr gültig und ist jeweils für ein Jahr wieder verlängerbar, maximal 5 Jahre und danach muss man alles von neuem wieder machen ... muss man dann wieder nach 5 Jahren nach Deutschland für eine gewisse Zeit ausreisen ?

Aufenthaltsvisum:

Kostet 50 USD und 35 USD Bearbeitungsgebühr und ist 60 Tage gültig und man muss es nach Beantragung in Singapur abholen. Ist das dann auch ohne Arbeitsvisum alle 60 Tage verlängerbar, wenn man vor hat, in den ersten paar Monate nicht zu arbeiten oder ist das nicht möglich und man muss das Land für eine gewisse Zeit wieder verlassen, um es wieder für 60 Tage zu beantragen ?

Und wenn man ein Arbeitsvisum für ein Jahr hat, gilt dann das Aufenthaltsvisum auch ein Jahr oder nur 60 Tage und muss in Singapur alle 60 Tage neu verlängert bzw. abgeholt werden ?

Und wo ist es besser, das Visum zu beantragen, in Bali bei einer Agentur oder in der indonesischen Botschaft in Frankfurt und wie lange dauert so was, bis alles durch ist ?

Und wenn man es von Deutschland aus beantragt, muss man dann auch nach Singapur oder bekommt man die Papiere dann von der indonesischen Botschaft in Deutschland ?

Wäre nett, wenn jemanden mir genau den Ablauf beschreiben könnte ...

Liebe Grüße
salma111

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von salma111: 28.02.2006 16:33.


Hallo,

habe hier eigentlich mehr erwartet. Aber wie es aussieht, wird hier nur Touristen weiter geholfen und nicht Leute, die sich in Indonesien niederlassen wollen bzw. arbeiten wollen. Am Anfang hat es hier sehr gut geklappt, bis Heike mich angegriffen hat und sich leider Gregor auch Heike angeschlossen hat. Da angeblich meine Fragen nur mich zu 99 % betreffen sollen und nicht andere, die auch mal nach Indonesien auswandern wollen, werde ich einen Anwalt mit der ganze Sache beauftragen, weil hier will mir ja sowieso keiner ernsthaft helfen ... dann wünsche ich euch in Zukunft jeden Tag viel Spaß noch beim diskutieren, wie wohl das Wetter in Bali gerade ist und ob jetzt eine Reise vernünftig wäre ... für das wird wohl das Forum da sein ...

Von Gregor geschrieben: ?wäre für viele Leser eine Zumutung und würde auf wenig Gegenliebe stoßen? Das es für die Leser eine Zumutung ist, was meine Fragen angeht, will ich natürlich auf keinen Fall, deshalb werde ich aus Nächsten-Liebe meine Einträge entfernen, bevor mir hier noch der Kopf rausgerissen wird ...

Gregor, ich danke dir herzlich, das du vor Heike mir sehr wichtige Fragen beantwortet hast, wäre es weiter so gelaufen, wäre dieses Forum unschlagbar gewesen ...

Grüße
salma111
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Alt 28.02.2006, 15:06   #2
dowe
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Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 2719
dowe hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
hallo , schau doch bitte mal hier nach , hier hat gregor es schon mal geschrieben :

http://www.indonesia-board.com/forum...highlight=Visa

willkommen bei "uns"

gruss dowe
__________________
gruss werner

<i><img src=http://www.bali-board.com/forum/attachment.php?attachmentid=262&stc=1&thumb=1&d=1258152216 border=0 alt= /></i>
dowe jest offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2006, 19:13   #3
Webadmin
Administrator

 
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RE: Arbeitsvisum und Aufenthaltsvisum in Bali ?

Hallo salma111

Zitat:
Original von salma111

Ist dann ein Jahr gültig und ist jeweils für ein Jahr wieder verlängerbar, maximal 5 Jahre und danach muss man alles von neuem wieder machen ... muss man dann wieder nach 5 Jahren nach Deutschland für eine gewisse Zeit ausreisen ?

Aufenthaltsvisum:

Kostet 50 USD und 35 USD Bearbeitungsgebühr und ist 60 Tage gültig und man muss es nach Beantragung in Singapur abholen. Ist das dann auch ohne Arbeitsvisum alle 60 Tage verlängerbar, wenn man vor hat, in den ersten paar Monate nicht zu arbeiten oder ist das nicht möglich und man muss das Land für eine gewisse Zeit wieder verlassen, um es wieder für 60 Tage zu beantragen ?

Und wenn man ein Arbeitsvisum für ein Jahr hat, gilt dann das Aufenthaltsvisum auch ein Jahr oder nur 60 Tage und muss in Singapur alle 60 Tage neu verlängert bzw. abgeholt werden ?

Und wo ist es besser, das Visum zu beantragen, in Bali bei einer Agentur oder in der indonesischen Botschaft in Frankfurt und wie lange dauert so was, bis alles durch ist ?

Und wenn man es von Deutschland aus beantragt, muss man dann auch nach Singapur oder bekommt man die Papiere dann von der indonesischen Botschaft in Deutschland ?

Wäre nett, wenn jemanden mir genau den Ablauf beschreiben könnte ...

Liebe Grüße
salma111
Ein "Sack" voll Fragen.

Fangen wir einmal mit der ersten an:

Zitat:
Ist dann ein Jahr gültig und ist jeweils für ein Jahr wieder verlängerbar, maximal 5 Jahre und danach muss man alles von neuem wieder machen ... muss man dann wieder nach 5 Jahren nach Deutschland für eine gewisse Zeit ausreisen ?
Nein.. Du musst nicht nach Deutschland. Es reicht vollkommen aus, wenn Du nach Singapure rüber fliegst. Nach 10 Jahren kannst Du einen Einbürgerungsantrag stellen (Voraussetzung: indonesische Sprachprüfung !)

Frage 2:

Zitat:
Kostet 50 USD und 35 USD Bearbeitungsgebühr und ist 60 Tage gültig und man muss es nach Beantragung in Singapur abholen. Ist das dann auch ohne Arbeitsvisum alle 60 Tage verlängerbar, wenn man vor hat, in den ersten paar Monate nicht zu arbeiten oder ist das nicht möglich und man muss das Land für eine gewisse Zeit wieder verlassen, um es wieder für 60 Tage zu beantragen ?
Dieses Visa ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Nach 60 Tagen musst Du dann das Land verlassen (z.B. nach Singapure) und kannst dann mit einem normalen Touristenvisa (Gültigkeit 30 Tage) wieder einreisen.

Frage 3:

Zitat:
Und wenn man ein Arbeitsvisum für ein Jahr hat, gilt dann das Aufenthaltsvisum auch ein Jahr oder nur 60 Tage und muss in Singapur alle 60 Tage neu verlängert bzw. abgeholt werden ?
Der Aufenthalt mit einem Arbeitsvisa beträgt ein Jahr. Ausreise nicht erforderlich. Drei Monate vor Ablauf musst Du bei der Immigrasi in Denpasar die Verlängerung für ein weiteres Jahr beantragen. Erst nach fünf Jahren musst Du raus.

Frage 4:

Zitat:
Und wo ist es besser, das Visum zu beantragen, in Bali bei einer Agentur oder in der indonesischen Botschaft in Frankfurt und wie lange dauert so was, bis alles durch ist ?
Ich kenne nur die Variante, dass Visa in Bali zu beantragen. Kostet bei einem Agent zwischen 3,5 und 6 Mio. Rp.. Aber darin sind die Papiere für die Gründung einer Aktiengesellschaft (PT) enthalten. Incl. aller Verwaltungsgebühren. Dauer: 1-3 Monate (ohne Gesellschaft). Mit Gesellschaft, wenn Du so ein "Glück" hast wie ich, 15 Monate.
Mit dem Visa selbst ging es bei mir sehr schnell. Meine Papiere habe ich beim Agenten am 9.5.2004 abgegeben. Am 4.6.04 bekam ich mein Visa in Singapur.

Frage 5:

Zitat:
Und wenn man es von Deutschland aus beantragt, muss man dann auch nach Singapur oder bekommt man die Papiere dann von der indonesischen Botschaft in Deutschland ?
Wenn Du die Papiere in Deutschland beantragst, bekommst Du sie natürlich auch in Deutschland ausgehändigt. Das Visa muss ja dann in den Pass eingeklebt werden. Aber wie willst Du das von Deutschland aus machen ? Du brauchst eine Wohnbescheinigung von der Verwaltung des Ortes, in dem Du wohnst. Ohne das geht nichts.

dowe hat recht: wenn Du meine Homepage aufmerksam durchgelesen hättest, wären all Deine Fragen beantworter worden.

Grüße
Gregor
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Alt 28.02.2006, 22:41   #4
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Hallo salma111,

Lebenslauf und Zeugnisse (Schule, Berufsausbildung, Arbeitszeugnisse, Diplome etc., schaut sich sowieso niemand an) so wie Du sie bei einer Bewerbung angeben müsstet. Lebenslauf (curriculum vitea = cv) in englischer Sprache.

Klaro kannst Du das 30-Tage-Visa so oft wiederholen, wie Du willst. Ist nur ein teuerer Spaß die jeweiligen Flugkosten nach Singapur. Rd. 400 Dollar twoway. Morgens früh fliegen, in Singapur durch den Zoll, damit die Stempel von dort im Pass sind, und mit der nächsten Maschine wieder Richtung Bali. Geht innerhhalb von 16 Std.. Habe es selbst 6 x ausprobiert(besser gesagt: ausprobieren müssen, weil so viel falsch gelaufen ist).

Hier einmal so eine Wohnsitzbescheinigung, die Du für ein Visa brauchst:



Grüße
Gregor
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Alt 01.03.2006, 02:43   #5
Heikebali
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Hallo !

Das "30-Tage -Visum" ( Visa on ARRIVAL ) ist ein Touristenvisum
und Du kannst/solltest das Hotel in den Unterlagen eintragen,
welche Du spätestens auf dem Weiterflug gen DPS erhältst !

Auf bzw. in Bali in die falsche Richtung laufen ???

Nicht, wenn Du weißt, wohin Du willst ....

Mimpi inda ! Heike
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Alt 01.03.2006, 11:52   #6
Heikebali
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Selamat siang !

Das 60 Tage - Visum möchtest Du von Bali aus beantragen ???

Deine Freundin hat doch ihre Familie aus Bali, also wird es wohl kein
Problem darstellen, daß sie Euch "einladen" .
Und dieses "social visa" (?) solltest Du/Ihr bei der Indonesischen
Botschaft in Frankfurt oder Berlin beantragen.

Da Deine Lebensgehfährtin doch schon mehrere Jahre in Deutschland
lebt, glaubte ich, daß Du Dich ein bißchen mit den Visumsangelegenheiten auskennst !

Heike
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Alt 01.03.2006, 22:52   #7
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RE: Arbeitsvisum und Aufenthaltsvisum in Bali ?

Jepp salma111,

einer, den Du kostenlos löchern kannst, dabei noch frech werden gegenüber anderen Mitgliedern ?

Wir sind hier kein Selbstbedienungsladen und in keinem rechtsleeren Raum (siehe Regeln).

Genau dagegen hast Du ständig und permanent verstoßen. Und das innerhalb von 12 Stunden nach Deiner Anmeldung.

Wenn Du das Geld hast, Dich bei einem Anwalt mit Fachwissen in Indonesien/Bali schlau zu machen.. bitte.. Ich frage mich, wo Du diesen in Deutschland finden wirst.

Aber wenn Du ihm genauso kommst, wie hier in Bali-Lombok Board, wird er Dir schnell zeigen, wo der Maurer das Loch gelassen hat.

Benimmst Du Dich gegenüber allen Personen so arrogant und zynisch, oder machst Du das nur in anoymer Umgebung ? Falls erstes zutrifft, hätte ich Dich als Freundin/Lebensgefährtin schon lange "gewippt".

Aber da scheint es ja etwas zu holen zu geben..

Gregor
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Alt 02.03.2006, 08:21   #8
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RE: Arbeitsvisum und Aufenthaltsvisum in Bali ?

Hallo Zusammen,

Zitat:
Original von salma111
...
Gregor, ich danke dir herzlich, das du vor Heike mir sehr wichtige Fragen beantwortet hast, wäre es weiter so gelaufen, wäre dieses Forum unschlagbar gewesen ...

Grüße
salma111
Ich denke mal, dass sind wir auch ohne salma111..

Heute erreichte mich eine Email von ihm. Hier der Inhalt:

Zitat:
Original von salma111

Sehr geehrter Herr Gregor Moll,

da ich bereits rausgefunden habe, das sie der Besitzer für das Forum sind, mache ich sie darauf aufmerksam, das sie zuständig sind, das im Forum die Gesetze eingehalten werden ...

Aber was machen sie ? Heike greift mich an und sie schließen sich ihr an ...

Ich darf sie erinnern ...


7. Alles Wichtige auf einen Blick :

1. Keine Beleidigungen oder Angriffe anderer Forumsteilnehmer, egal in welcher Form.


Ihre Worte bei meinen Einträgen im Forum:

1. Wer lesen kann und das auch macht, ist klar im Vorteil

2. Aber da scheint es ja etwas zu holen zu geben..

usw.

Diese Sätze sind beleidigend !!!


Ich bestehe darauf, das sie sämtliche Einträge von mir löschen, sowie auch
mein Profil. Wie sie sicher wissen, habe ich laut Datenschutzgesetz das
Recht, es zu wiederrufen und das sie sämtliche beleidigende Sätze
unverzüglich löschen !

Ich habe alle Einträge im Forum ausgedruckt und ich habe ihre Anschrift in
Fürth, sowie auch in Sanur ...

Sollten sie meinem Schreiben nicht nachkommen, werde ich entsprechende
Maßnahmen einleiten ...

Mit freundlichen Grüßen
salma111
Und hier meine kurze Antwort:

Zitat:
Original von Webadmin

Regeln des Bali-Lombok Boards

3. Urheberrechte

3.2 ... Dies beinhaltet insbesondere das Recht zur unbefristeten Veröffentlichung, zur Bearbeitung und zur Speicherung in einer Datenbank.

Soweit zum Recht zur weitergehenden Veröffentlichung und Speicherung von Daten.

Was soll diese Abspielung bezüglich meiner Anschriften ? Jetzt auch noch Drohungen ?

Hochachtungsvoll
Dr. Gregor Moll
Was will man dazu noch sagen ?



Grüße
Gregor
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Alt 02.03.2006, 12:19   #9
brigit
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brigit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Gregor,

was soll man dazu noch sagen? Am besten garnichts. Solche Leute schaltet man am besten aus indem man garnicht mehr reagiert .
Nicht ärgern nur wundern.
LG Brigit
PS : Lösch doch mal deine Postings mit den vielen Infos für ihn, mit viel Glück hat er sich noch nicht alles abgeschrieben
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Alt 02.03.2006, 13:18   #10
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Hallo Brigit,

ist mir eherlich gesagt egal, ob er sich was abschreibt oder ausdruckt. Ich habe hier eine Datensicherung die unter Beweis stellt, wie aggressiv er sich anderen gegenüber verhalten hat.

Jetzt hat er mir schon wieder eine Email geschickt.. Die unendliche Geschichte.. aber nun fliegen eventuelle neue Mails direkt ungelesen in den Papierkorb und werden dort auch sofort gelöscht.

Ist mir langsam aber sicher echt zu dumm. Wir sind doch hier kein Kindergarten.

Grüße
Gregor
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